Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Wall of Events GmbH, Neumagener Str. 28/30, 13088 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden/der Kundin (nachfolgend „Auftraggeber“)
gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Der Auftraggeber ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt mit Bestätigung des Angebotes des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme erfordert die Textform (E-Mail ausreichend).
(2) Mit Vertragsschluss akzeptiert der Auftraggeber die AGB des Auftragnehmers auf die im Angebot verwiesen wird. Angebote sind bis zur Annahme durch den Auftraggeber nicht bindend.
(3) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Der Auftraggeber kann den Vertragstext ausdrucken oder abspeichern.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
(1) Die Zahlungsmethoden richten sich nach der Vereinbarung der Parteien. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, soweit nicht anders vereinbart.
(2) Die Fälligkeit richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zahlungszielen. Der Auftraggeber kommt bereits durch Versäumung des Zahlungstermins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Auftragnehmer für das Jahr Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so betragen die Verzugszinsen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(3) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Auftragnehmer nicht aus.
(4) Die Aufrechnung gegenüber dem Auftragnehmer steht dem Auftraggeber als Unternehmer nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragnehmer anerkannt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Auftraggeber nur insoweit ausüben, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Anzahlung zu verlangen und den Beginn der Leistungserbringung vom Zahlungseingang der Anzahlung abhängig zu machen.
(6) Notwendige Auslagen und Spesen des Personals des Auftragnehmers hat der Auftraggeber bei Veranstaltungen zu tragen. Fahrtkosten werden mit 0,50 EUR je gefahrenem Kilometer berechnet, soweit nicht abweichend im Angebot vereinbart.
(7) Stunden- oder Tagessätze des Personals des Auftragnehmers ergeben sich aus dem Angebot des Auftragnehmers. Die Abrechnung erfolgt je angebrochene Stunde. Ein Tagessatz beinhalten 10h einschließlich der Reisezeit. Überstunden werden mit einem Aufschlag von 100% berechnet.
(8) Die Arbeitszeiten des Personals des Auftragnehmers sind von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr an Wochentagen.
Davon abweichende Arbeitszeiten und Leistungen an Sonntagen/Feiertagen/Wochenenden sind gesondert zu vergüten mit einem Zuschlag in Höhe von 50%.
§ 4 Leistungen / Pflichten
(1) Der Auftragnehmer schuldet nur die im vom Auftraggeber angenommenen Angebot/Vertrag vereinbarten Leistungen. Die Leistungen beziehen sich bei Verträgen über Webdesign jeweils nur auf den vom Auftraggeber zu benennenden oder noch zu erstellenden Internetauftritt. Auftritte auf Drittanbieterwebseiten sind hiervon nicht umfasst, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
(2) Für darüber hinausgehende Leistungen ist eine gesonderte Vergütung fällig. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vorab über die Kosten für Sonderleistungen. Im Falle der ausdrücklich gewünschten Arbeitsleistung an gesetzlichen Feiertagen, am Wochenende oder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers, erfolgt eine gesonderte Vergütung. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen selbst verantwortlich.
(3) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet und hat dem Auftragnehmer den erforderlichen Zugang und alle erforderlichen Informationen und Daten in einfach zu verarbeitender Form zur Verfügung zu stellen, um die vereinbarten Leistungen erfüllen zu können.
(4) Der Auftragnehmer ist zur Beauftragung von Subunternehmen befugt, ohne dass es einer Zustimmung des Auftraggebers bedarf.
(5) Der Auftraggeber ist in der Wahl geeigneter Mittel zur Auftragserfüllung grundsätzlich frei.
(6) Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich im Falle der höheren Gewalt, Ausfall technischer Systeme, oder bei Erkrankung des Personals des Auftragnehmers sowie bei Verstoßes gegen die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entsprechend. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes wird hierfür ausgeschlossen.
(7) Der Auftraggeber hat die Ausrüstung und sonstigen Gegenstände des Auftragnehmers pfleglich zu behandeln und haftet bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust nach den gesetzlichen Bestimmungen, auch für das Verhalten von Dritten, soweit diese nicht im Lager des Auftragnehmers stehen. Der Auftraggeber haftet auch im Falle von höherer Gewalt, sofern keine Versicherung den Schaden reguliert.
(8) Der Auftraggeber verpflichtet sich auf Verlangen einen Ansprechpartner zu benennen.
§ 5 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag zur Erstellung einer Webseite oder Medien wird mit Abnahme beendet. Verträge über Dienstleistungen enden mit Erbringung der Dienstleistung. Verträge über die Wartung/Verwaltung sowie SEO und Hosting sind mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündbar.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung trotz Mahnung in Verzug ist oder die Mitwirkungspflichten verweigert.
(3) Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Kündigung, ist der Zugang der Kündigungserkl.rung maßgeblich.
§ 6 Haftung
(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit des Kunden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für den entgangenen Gewinn, falls es zu einer Nichterreichbarkeit der Webseite oder zu einer Abstrafung/Abwertung in Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken kommt.
(4) Der Auftragnehmer haftet vorbehaltlich Abs. 1 nicht bei technischen Störungen oder Ausfall technischer Systeme.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für verlorene oder entwendende Gegenstände im Rahmen von Veranstaltungen.
(6) Die Einschränkungen nach Abs. 1 bis 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 7 Stornierung
(1) Bei der Buchung von Leistungen die zu einem spezifischen Termin stattfinden (Veranstaltungen) gelten folgende Stornierungsbedingungen:
• Stornierung bis 50 Tage vor dem Termin: 20% der Auftragssumme
• Stornierung 49 Tage bis 30 Tage vor dem Termin: 30% der Auftragssumme
• Stornierung 29 Tage bis 20 Tage vor dem Termin: 40% der Auftragssumme
• Stornierung 19 Tage bis 10 Tage vor dem Termin: 70% der Auftragssumme
• Stornierung 9 Tage bis 4 Tage vor dem Termin: 80% der Auftragssumme
• Stornierung 3 Tage oder am Tag vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100% der Auftragssumme
§ 8 Widerrufsrecht
(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das Auftragnehmer nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Ausnahmen vom Widerrufsrecht sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses bei Dienstleistungen und beim Kauf von Waren vierzehn Tage ab Erhalt der Ware.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefonanruf, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs bei Buchung einer Leistung
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Folgen des Widerrufs beim Kauf von Waren
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung,
Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
(3) Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)
— An:
Wall of Events GmbH
Neumagener Str. 28/30
13088 Berlin
Oder per E-Mail: Legal@Wall-of-Events.de
Oder per Fax: +49 30 4036 7699 1
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf folgender Leistungen / Waren (*)/
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes bitte streichen
Der Widerruf kann auch telefonisch erklärt werden:
Telefon: +49 30 4036 7699 0
Ende der Widerrufsbelehrung.
§ 9 Urheberrechte / Rechte Dritter
(1) Das Urheberrecht an den erstellten Inhalten, insbesondere dem Quelltext und an Texten/Grafiken/Video/Audio, verbleibt beim Auftragnehmer. Vorbehaltlich vollständiger Zahlung der Vergütung wird dem Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht an den Inhalten eingeräumt. Die Lizenzbedingungen von etwaiger Drittanbieter-Software oder Open Source Software (z.B. WordPress) sind vom Auftraggeber zu beachten.
(2) Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Erbringung der Leistungen Inhalte zur Verfügung stellt, versichert der Auftraggeber, dass er an diesen Inhalten alle erforderlichen entsprechenden Rechte besitzt. Sofern der Auftragnehmer diesbezüglich von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt Marken und andere geschützte Inhalt des Auftraggebers zu verwenden, wenn dies zur Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.
§ 10 Besondere Bedingungen für die Durchführung/Planung von Live-Stream Events
Bei der Durchführung/Planung von Live-Stream Events gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Sofern der Auftraggeber selbst die Internetverbindung zur Verfügung stellt, muss diese eine Datenrate von mindestens 15 Mbit/s aufweisen.
(2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass Internetanschluss, Netzwerk und sonstige Technik und Systeme die Leistungserbringung des Auftragnehmers nicht beeinträchtigt.
(3) Sofern der Auftraggeber weitere technische Voraussetzungen zu erfüllen hat, teilt der Auftragnehmer dies rechtzeitig vorab mit.
§ 11 Besondere Bedingungen für die Webseiten-Erstellung
Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungszeit wird auf ein Jahr gegenüber Unternehmern verkürzt. Farben, Töne und andere der subjektiven Beurteilung unterliegende Merkmale der vertraglichen Leistung, die Ausfluss der gestalterischen Freiheit des Auftragnehmers sind, können nicht Gegenstand von M.ngelrügen sein, soweit der Auftraggeber zu diesen Merkmalen keine exakten und technisch umsetzbaren Anweisungen gegeben hat. Der Auftragnehmer erbringt zwei Korrekturschleifen, soweit nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.
(2). Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Mängelanzeige. Als unverzüglich gilt dabei eine Frist innerhalb von 14 Tagen ab Ablieferung. Später geltend gemachte Mängel muss der Auftragnehmer nicht beseitigen. Der Auftragnehmer schuldet keine Mängelbeseitigung aufgrund von Mängeln, die auf ein Verhalten oder Änderungen des Auftraggebers zurück zu führen sind.
(3) Der Auftragnehmer gewährt die Kompatibilität der Webseite mit den gängigen Browsern (Microsoft Edge, Firefox, Google Chrome, Safari, Opera). Bezüglich der Darstellung in verschiedenen Browsern kann es zu Abweichungen kommen. Diese stellen keinen Sachmangel dar.
(4) Die Erstellung einer angepassten Version der Webseite für mobile Endgeräte ist gesondert zu vereinbaren.
(5) Soweit der Auftragnehmer Rechtstexte (z.B. Impressum, Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellt, erfolgt dies unter Ausschluss der Haftung. Der Auftraggeber ist gehalten die Rechtstexte von einem Rechtsanwalt überprüfen/erstellen zu lassen. Der Auftraggeber kann jedoch ein Paket mit Rechtstexten beim Auftragnehmer buchen, die von einem Rechtsanwalt erstellt werden. Die Erstellung der Rechtstexte erfolgt mit Fertigstellung der Webseite. Nachträgliche eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers an der Webseite oder an den Rechtstexten schließen die Haftung des Auftragnehmers aus.
(6) Die Kosten für Domain und Hosting sind gesondert vom Auftraggeber zu tragen und nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung für die Erstellung einer Webseite, es sei denn dies wurde vereinbart.
(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme der Webseite innerhalb von 14 Tagen ab Fertigstellung. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erteilt, sofern keine berechtigten Mängel geltend gemacht worden sind.
(8) Backups sind vom Auftraggeber zu erstellen, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart.
(9) Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren vom Auftragnehmer verauslagt, so verpflichtet sich der Auftraggeber, diese dem Auftragnehmer gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
§ 12 Besondere Bedingungen für die Wartung/Verwaltung von Webseiten
Bei der Beauftragung von Wartung/Verwaltung gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Die Erbringung der Wartungs-, Verwaltungs- und Pflegeleistungen erfolgt nur innerhalb der Geschäftszeiten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit einer Behandlung von Fehlern sowie der Vornahme von Updates, Upgrades oder sonstigen Installationen zeitnah nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen.
(2) Der Auftragnehmer schuldet nicht die Erbringung von Wartungen, die nach Stand der Technik unmöglich sind oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern. Als unverhältnismäßig gelten dabei insbesondere Programmierungsleistungen, wenn der Drittanbieter einer Software kein Update zur Verfügung stellt. Sofern für die Durchführung der Wartung weitere Auslagen anfallen (z.B. die Beschaffung zusätzlicher Soft- oder Hardware), weist der Auftragnehmer den Auftraggeber vorab auf die zusätzlich anfallenden Kosten hin.
(3) Der Auftragnehmer ist im Falle höherer Gewalt, bei Krankheit oder urlaubsbedingter Abwesenheit oder absichtlicher Fehlerherbeiführung durch den Auftraggeber von der Wartungs-Leistung befreit. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers entsteht hieraus nicht.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine dauerhafte Überwachung der Webseite des Auftraggebers. Störungen und Probleme sind dem Auftragnehmer zu melden.
(5) Der Auftraggeber ist für die Erstellung von Backups selbst verantwortlich, soweit nicht anders ausdrücklich
vereinbart. Vor einem jedem Einsatz des Auftragnehmers ist es dringend empfohlen ein Backup zu erstellen.
(6) Die Wartungsleistungen beziehen sich nur auf die Webseite des Auftraggebers. Eine Korrektur anderer Inhalte wie Texte und Grafiken oder per iFrame eingebundener Inhalte ist nicht geschuldet.
§ 13 Besondere Bedingungen für das Hosting von Webseiten
Bei der Beauftragung von Hosting-Leistungen gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftragnehmer übernimmt das Hosting selbst oder durch einen Drittanbieter. Die Entscheidung liegt beim Auftragnehmer, soweit nicht abweichend vereinbart.
(2) Die anfallenden Kosten für das Hosting stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber monatlich in Rechnung, soweit nicht anders vereinbart.
(3) Der Auftragnehmer wird die Verbindung zwischen dem Server und dem Internet im Rahmen seiner Möglichkeiten schaffen, gewähren und aufrecht erhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet (Clients) jederzeit und störungsfrei mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden und bei entsprechender Funktionalität der Website Kundendaten auch speicherbar sind.
(4) Es obliegt dem Auftraggeber, ausreichende Sicherungskopien seiner Website und seiner sonstigen Daten vorzuhalten. Sofern die Website dem Auftraggeber Daten der Nutzer seines Internet Angebotes überspielt oder er in sonstiger Weise Zugriff auf solche Daten hat, obliegt dem Auftraggeber auch insoweit die Verantwortung für die Sicherung dieser Daten. Eine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien bedarf der Textform.
(5) Der Auftragnehmer gewährt eine Erreichbarkeit der Webseite in Höhe von 98% im Jahresdurchschnitt.
§ 14 Besondere Bedingungen für SEO-Leistungen
Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftragnehmer schuldet nicht die Erreichung eines bestimmten Rankings in Suchmaschinen, da dieses von zahlreichen Faktoren abhängig ist, die nicht umfassend beeinflusst werden können. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden.
(2) Soweit Optimierungen im Bereich bestimmter Suchbegriffe (Keywords) vereinbart werden, bezieht sich der Auftrag nur auf diese Suchbegriffe und nicht auf verwandte Suchbegriffe. Ausschlaggebend ist die exakte Schreibweise. Die Auswahl der Suchbegriffe obliegt dem Auftraggeber.
(3) Sofern eine andere Suchmaschine nicht ausdrücklich benannt wird, bezieht sich der Auftrag auf die Suchmaschine von Google.
(4) Der Auftraggeber erkennt an, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten Änderungen bis zu 12 Monate nach Umsetzung aller vom Auftragnehmer vorgeschlagenen und vorgenommenen Änderungen dauern kann.
(5) Sofern das Setzen von Backlinks durch den Auftragnehmer vereinbart ist, steht der Auftragnehmer nicht dafür ein, dass die Backlinks dauerhaft bestehen bleiben.
§ 15 Besondere Bedingungen für Online-Werbekampagnen
Bei der Beauftragung von Leistungen im Bereich von Online-Werbekampagnen (z.B. Google Adwords) gelten
ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftragnehmer schuldet keine wirtschaftliche Verbesserung der Umsätze des Auftraggebers oder eine Erhöhung von Besucher, Follower- oder Like-Zahlen.
(2) Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der Erstellung von Texten und Grafiken für Auftritte in sozialen Netzwerken und auf der Webseite. Der Auftragnehmer ist in der Anzahl und Gestaltung von Texten und Schlüsselbegriffen grundsätzlich frei.
(3) Der Auftraggeber kann das zur Verfügung gestellte Werbebudget frei wählen. Dieses Budget ist in der vereinbarten Vergütung des Auftragnehmers nicht enthalten. Der Auftragnehmer schlägt dem Auftraggeber ein geeignetes Werbebudget vor.
(4) Der Auftragnehmer wird nur innerhalb der Nutzungsbedingungen des Drittanbieters (z.B. Facebook, Google, Amazon) tätig.
§ 16 Besondere Bedingungen für die Erstellung von Medien
Bei der Beauftragung von Medien-Leistungen gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Rohmaterials, soweit nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer stellt das Material in einem gängigen Multimediaformat zur Verfügung.
(2) Soweit Datenträger (z.B. Disc, Speicherkarte, USB-Stick) per Post versendet werden, trägt der Auftraggeber das Versendungsrisiko, wenn dieser Unternehmer ist.
(3) Der Auftragnehmer erbringt die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gewährleistungszeit wird auf ein Jahr gegenüber Unternehmern verkürzt. Farben, Töne und andere der subjektiven Beurteilung unterliegende Merkmale der vertraglichen Leistung, die Ausfluss der gestalterischen Freiheit des Auftragnehmers sind, können nicht Gegenstand von Mängelrügen sein, soweit der Auftraggeber zu diesen Merkmalen keine exakten und technisch umsetzbaren Anweisungen gegeben hat. Der Auftragnehmer erbringt zwei Korrekturschleifen, soweit nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Eine solche Vereinbarung bedarf zur Wirksamkeit der Textform.
§ 17 Besondere Bedingungen für die Buchung von Künstlern
Bei der Buchung von Künstlern gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Künstler sind in der Ausführung der darbietenden Kunst grundsätzlich frei. Besondere Wünsche sind im Vorfeld zu kommunizieren.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt Künstler adäquat zu ersetzen, ohne dass hieraus Ansprüche des Auftraggebers resultieren.
(3) Sofern die Location für den Auftritt des Künstlers vom Auftraggeber gestellt wird, hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass die Durchführung des Auftrittes reibungslos erfolgen kann. Dies beinhaltet die Erfüllung der technischen Voraussetzungen und die Erfüllung von Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Künstler.
(4) Auf den gesondert abzuschließenden Buchungsvertrag mit einem Künstler wird verwiesen. Sofern die Bedingungen des Buchungsvertrages von den AGB abweichen, gehe diese den AGB vor.
§ 18 Besondere Bedingungen für Installationen im Medienbereich
Bei der Buchung von Installationen im Medienbereich (z.B. Projektionsmapping) gelten ergänzend folgende
Bedingungen:
(1) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich die ggf. erforderlichen Genehmigungen zur Durchführung der Installation einzuholen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Soweit der Auftraggeber oder von ihm beauftragte Personen die Gerätschaften des Auftragnehmers verwenden, haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dem Auftraggeber ist es untersagt die Gerätschaften weiterzuvermieten oder unbefugten Dritten zu überlassen.
(3) Sofern die Installation mit Musik untermalt wird, ist der Auftraggeber für die Anmeldung und Abführung von GEMA-Gebühren verantwortlich. Die rechtlichen Anforderungen (z.B. Brandschutzkonzept) sind vom Auftraggeber zu erfüllen, wenn nicht anders vereinbart.
§ 19 Besondere Bedingungen für Kultur- und Industrieveranstaltungen
Im Rahmen von Kultur- und Industrieveranstaltungen gelten ergänzend folgende Bedingungen:
(1) Bei der Buchung eines Tickets oder dem Kauf von Waren gilt hinsichtlich des Vertragsschlusses in Abweichung zu § 2 der AGB Folgendes: Der Vertrag über den Kauf eines Tickets kommt zustande, wenn der Auftraggeber den Buchungsprozess auf der Webseite vollständig abgeschlossen hat und den Kauf durch Klick auf den Button „Jetzt kaufen“ verbindlich bestätigt. Der Auftraggeber erhält eine Auftragsbestätigung.
(2) Im Falle von höherer Gewalt kann es zu einer Absage und/oder Unterbrechung der Veranstaltung kommen. In diesem Fall bietet der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Ersatztermin für die Veranstaltung an. Im Falle des durch den Auftraggeber verschuldeten Abbruchs oder der Absage, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet. Auftretende Künstler können ersetzt werden, ein Anspruch auf Erstattung entsteht hieraus nicht.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt anstatt eines Ersatztermins einen Gutschein für den Auftraggeber auszustellen, den dieser für eine spätere Veranstaltung einlösen kann.
(4) Der Weiterverkauf von Tickets zu höheren Preisen ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.
(5) Es ist untersagt zu Veranstaltungen gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen, Betäubungsmittel) oder Tiere mitzubringen. Folgende Gegenstände sind auf dem Veranstaltungsgelände verboten und werden vor Ort verwahrt, wenn diese vom Teilnehmer nicht weggeschafft werden können: Glas, Baseballschläger, Schleudern/Zwillen, Schlagringe, CS Gas, Pfefferspray und Waffen jeglicher Art, Trockeneis, Wasserpistolen, Planschbecken, Flyer, Poster, Promo-CDs, Gratisproben, selbst gebastelte Nieten oder selbstgebastelter Schmuck (mit Nägeln, Stacheldraht usw.) bzw. alles, was offensichtlich eine erhöhte Unfallgefahr darstellt oder als Waffe missbraucht werden könnte, Drohnen und sonstigen Flugkörper und – geräte, Lärmerzeugende Gegenstände wie Gas-Hupen, Megaphone, PA-Beschallungs-Anlagen, Mischpulte, Endstufen, Verstärker, E-Gitarren, Drumsets, Trommeln, Trompeten, Vuvuzelas oder Ähnliches (z. B. Signalhörner der Bahn), Äxte, Messer, Teppichbodenmesser, Motorsägen, Spaten bzw. Klappspaten und sonstige gefährliche Werkzeuge (Schlegel, Zimmermannshammer, Drehmomentschlüssel usw.), etc., Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Sprengstoffe, Munition, Material für Expeditionen, Sicherheitskits mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnisches Material im Allgemeinen, Petroleumlampen sowie brennbare Flüssigkeiten und Fackeln, Spiegelreflexkameras mit wechselbaren Objektiven, Video- und Actionkameras (GoPros etc.), sowie sämtliche Audio-Aufnahmegeräte ohne entsprechenden Presse-(Foto)Pass. Der Teilnehmer hat die Gegenstände nach Beendigung der Veranstaltung abzuholen.
(6) Säuglingen und Kleinkindern unter 8 Jahren ist der Zutritt zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Kinder zwischen 8 und 14 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person besuchen. Unter 16-Jährige werden nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zum campen zugelassen. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sind mit Erlaubnis der Eltern für Konzerte bis 24:00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zugelassen. Für Jugendliche ab 16 Jahren wird der Zutritt zu Konzerten und Musikdarbietungen nach Mitternacht ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person genehmigt. Personensorgeberechtigt sind i.d.R. die Eltern, nicht hingegen erziehungsbeauftragte Personen (z.B. älterer Freund). Die vorgenannten Regeln gelten ausschließlich für Konzerte und nicht für etwaige Tanzveranstaltungen im Bereich des Veranstaltungsgeländes. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
(7) Die Anreise erfolgt in Eigenregie Auftraggebers. Das Parken von Fahrzeugen ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt. Auf andere Teilnehmer ist Rücksicht zu nehmen. Das Entsorgen von Müll ist nur in den aufgestellten Behältnissen erlaubt. Fluchtwege sind stets frei zu halten. Das gewerbliche Pfandsammeln ist untersagt.
(8) Bei Verstoß gegen die Bedingungen können Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
(9) Auf die Hausordnung der Veranstaltung wird verwiesen.
(10) Sofern der Auftraggeber selbst Veranstalter ist, ist dieser für die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften verantwortlich und haftet gegenüber den Teilnehmern.
(11) Beim Kauf von Waren (z.B. Merchandising) gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistung auf 1 Jahr verkürzt.
(12) Im Rahmen der Veranstaltung können vom Auftragnehmer Bild, Video- und Tonaufnahmen angefertigt werden. Mit Vertragsschluss mit diesbezüglich eine Einwilligung erteilt. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
§ 20 Referenznennung / Kennzeichnung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt auf der Webseite und in sozialen Netzwerken den Auftraggeber unentgeltlich als Referenz anzugeben, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt im Impressum oder an geeigneter Stelle der zu erstellenden Webseite des Auftraggebers einen Hinweis auf das Unternehmen des Auftragnehmers unterzubringen. Dies beinhaltet auch die Einbettung eines Links der Webseite des Auftragnehmers. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Textform.
§ 21 Geheimhaltung
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen, Dateien und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftraggeber bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers entwickelt hat,
f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
§ 22 Datenschutz
(1) Der Auftraggeber ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Auftragnehmer, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder eine Einwilligung vorliegt.
(2) Soweit der Auftraggeber die Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass er eine Einwilligung vom Dritten eingeholt hat und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.
(3) Die Rechte des Auftraggebers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
• Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
• Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und
Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten
• Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
• Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
• Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
• Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
• Artikel 21 – Widerspruchsrecht
• Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung –
einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
• Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Auftraggeber bzw. der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Auftragnehmer oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
(5) Der Auftragnehmer versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.
(6) Im Übrigen wird auf die jeweilige Datenschutzerklärung der Webseite des Auftragnehmers verwiesen.
§ 23 Streitschlichtung für Verbraucher
(1) Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(2) Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 24 Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Auftragnehmer und den Auftraggebern findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist der Sitz des Auftragnehmers in Berlin, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: 9. Juni 2020